Die in Partnerschaft praktizierte gemeinschaftliche Berufsausübung der Rechtsanwälte Christian Lassen, Julia C. Geisler und Annika Jordt endet zum 31. Dezember 2022. Ab sofort können Sie uns über folgende Kontaktdaten erreichen:
Rechtsanwalt Christian Lassen www.rechtsanwalt-christian-lassen.de
Rechtsanwältin Julia Geisler www.rechtsanwaeltin-geisler.de (info@rechtsanwaeltin-geisler.de & 0461 / 84 00 468)
Rechtsanwältin Annika Jordt www.kanzlei-jordt.de

  • Herzlich willkommen in der Flensburger Anwaltskanzlei Lassen & Geisler
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Das Gewerberaummietrecht ist ein Teilgebiet des Mietrechts. Im Gewerberaummietrecht gibt es einige Besonderheiten im Gegensatz zum Wohnraummietrecht zu beachten.

Dies betrifft das Fehlen von Kündigungsschutzvorschriften und die erweiterte Möglichkeit der Umlegung von Betriebskosten. Im Gewerberaummietrecht werden zum einen langfristige Mietverträge abgeschlossen und es sind andere Kündigungsfristen als im Wohnraummietrecht zu beachten. Denn im Gewerberaummietrecht können die Regelungen des Wohnraummietrechts zum Großteil abbedungen und durch andere vertragliche Regelungen ersetzt werden.

Schwierig kann auch die Abgrenzung zwischen Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht werden mit der Folge, dass unklar ist, welche gesetzlichen Regelungen greifen.

Hier ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt anzuraten, um Rechtssicherheit zu gewinnen.

 



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