Die in Partnerschaft praktizierte gemeinschaftliche Berufsausübung der Rechtsanwälte Christian Lassen, Julia C. Geisler und Annika Jordt endet zum 31. Dezember 2022. Ab sofort können Sie uns über folgende Kontaktdaten erreichen:
Rechtsanwalt Christian Lassen www.rechtsanwalt-christian-lassen.de
Rechtsanwältin Julia Geisler www.rechtsanwaeltin-geisler.de (info@rechtsanwaeltin-geisler.de & 0461 / 84 00 468)
Rechtsanwältin Annika Jordt www.kanzlei-jordt.de

  • Herzlich willkommen in der Flensburger Anwaltskanzlei Lassen & Geisler
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Das Nachbarrecht in Schleswig Holstein ist im Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein geregelt. In Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, wer bei einem Streit mit dem Nachbarn im Recht oder Unrecht ist, welche Rechte und Pflichten ein Nachbar gegenüber dem anderen hat.

Unter anderem regelt das Nachbarrechtsgesetz, ob und ggf. wann Büsche und Sträucher des Nachbarn zurückgeschnitten werden müssen und welche Grenzabstände Anpflanzungen zum Nachbargrundstück einhalten müssen.

Des Weiteren wurden durch das Nachbargesetz Regelungen zu Einfriedigungen (Zäune) getroffen, wobei grundsäzlich nach der Einfriedigung bebauter oder gwerblich genutzter Grundstücke und der Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke unterschieden wird.

Auch sind im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein die Regelungen zu Nachbarwänden und Grenzwänden enthalten.

Ein wesentlicher Teil des Nachbarrechts wird von den Ländern geregelt, d. h. die Gerichte eines jeden Bundeslandes benutzen ein anderes Nachbarrechtsgesetz bei der Verhandlung eines Nachbarschaftsstreits. Das bedeutet auch, dass Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer sich nicht eins zu eins auf Schleswig-Holstein übertragen lassen.

Eine Beratung durch einen auf das Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein versierten Rechtsanwalt ist schon aus diesem Grund dringend anzuraten.

 

 

 

 

 



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