Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt im Falle einer entsprchenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen der Gebäuden (Wohnungseigentum/Sondereigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
Probleme im Wohnungseigentum ergeben sich oftmals schon bei der Frage, welche Gebäudeteile zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören und wer demzufolge die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen hat.
Auch die mindstens einmal jährlich durch den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuberufenen Eigentümerversammlung wirft immer wieder Fragen auf. Dabei geht es vor allem um die Einberufung der Versammlung, die Tagesordnungspunkte, die gefassten Beschlüsse in der Eigentümerversammlung und die Mehrheit für die zu fassenden Beschlüsse.
Daraus ergibt sich häufig die Möglichkeit, einen Beschluss gerichtlich anzufechten, sofern die erforderlichen Formalien nicht eingehalten wurden.